Einspeisevergütung - Informationen
EEG-Förderung sinkt zum 1. Januar 2012 um 15%
Die Vergütungs- und Degressionssätze für PV-Anlagen werden jedes Jahr von der Bundesnetzagentur auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) neu ermittelt. Diese Sätze basieren teilweise auf den Angaben zu den neu installierten PV-Anlagen.
Die Bundesnetzagentur gab bekannt, dass die Einspeisevergütung gem. dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) zum 1. Januar 2012 um 15% sinken wird.
Die Bundesnetzagentur gab bekannt, dass die Einspeisevergütung gem. dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) zum 1. Januar 2012 um 15% sinken wird.
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, welches ab dem 1. Januar 2012 angewendet wird.
Konkret besagt das Gesetz, dass ab dem Jahr 2012 der Prozentsatz, um den die Vergütungen für Solarstrom jährlich sinkt, 9,0% beträgt.
Dieser Prozentsatz erhöht sich, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30. September des jeweiligen Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate registrierten Anlagen
Vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 wurden der Bundesnetzagentur Anlagen mit einer Leistung von rund 5.200 MW gemeldet.
Damit ist der Schwellenwert von 4 500 Megawatt überschritten und der Schwellenwert von5 500 Megawatt unterschritten. Zusammen mit der jährlichen Senkung von 9% beträgt der Degressionssatz daher 15 Prozent.
Konkret besagt das Gesetz, dass ab dem Jahr 2012 der Prozentsatz, um den die Vergütungen für Solarstrom jährlich sinkt, 9,0% beträgt.
Dieser Prozentsatz erhöht sich, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30. September des jeweiligen Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate registrierten Anlagen
- 3 500 Megawatt überschreitet, um 3,0 Prozentpunkte
- 4 500 Megawatt überschreitet, um 6,0 Prozentpunkte
- 5 500 Megawatt überschreitet, um 9,0 Prozentpunkte
- 6 500 Megawatt überschreitet, um 12,0 Prozentpunkte
- 7 500 Megawatt überschreitet, um 15,0 Prozentpunkte
Vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 wurden der Bundesnetzagentur Anlagen mit einer Leistung von rund 5.200 MW gemeldet.
Damit ist der Schwellenwert von 4 500 Megawatt überschritten und der Schwellenwert von5 500 Megawatt unterschritten. Zusammen mit der jährlichen Senkung von 9% beträgt der Degressionssatz daher 15 Prozent.

