Energieeinspeisegesetz
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Schon seit 1991 förderte das "Stromeinspeisungsgesetz" die Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien. Am 1. April 2000 wurde es abgelöst durch das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" - kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG gab noch stärkere Anreize, in die regenerativen Energien zu investieren und sollte dazu beitragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.
Am 2. April 2004, fast genau 4 Jahre nach dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, hat der Bundestag eine umfassende Novelle zur Förderung der Erneuerbaren Energien verabschiedet. Ziel des EEG ist es nun, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5% bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 20% bis zum Jahr 2020 zu steigern.
Das neue EEG ist am 1. August 2004 in Kraft getreten.
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Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) --> www.bundesrecht.juris.de/eeg_2004/index.html




